Gartenordnung
Montag bis Freitag von 12.00 - 13.30 Uhr
Samstags von 12.00 - 14.00 Uhr
Sonntags und Feiertags generell keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden (z.B. Rasen mähen, Kreissägearbeiten, Hämmern u. ä.).
2. Eltern achten in dieser Zeit auf ihre Kinder und halten sie zum ruhigen spielen an.
Des weiteren sollten die Kinder im eigenen Garten spielen und nicht auf der Straße, oder vor anderen Gärten und dort unzumutbaren Lärm machen.
Die Anlage, eingeschlossen die Tanzfläche und das Gelände des Gartenheimes, ist kein Spielplatz.
3. Das Parkverbot auf der öffentlichen Straße gilt beidseitig. Auf dem Parkplatz ist die Parkordnung so zu wählen, dass möglichst viele PKW abgestellt werden können.
4. Das Be- und Entladen von Fahrzeugen vor dem Garten ist möglich, sollte aber in
verkehrsschwachen Zeiten erfolgen.
5. Das Befahren des Zugangs zum Vereinsheim durch LKW, PKW und Zweiradfahrzeugen ist zu allen Zeiten nur im Schritttempo erlaubt. Fahrten sind auf ein Minimum zu beschränken. Ausnahmeregelungen, auch zu Pkt. 3 + 4 der Gartenordnung, sind beim Vorstand zu beantragen.
6. Die Strasse zum Vereinsheim ist nur von Lieferfahrzeugen zu benutzen.
Ausnahmegenehmigung erhalten die Mieter des Vereinsheimes.
7. Vermeidbare Belästigungen, wie Bauarbeiten, Grillen und Gartenfeste im eigenen Garten u. a. sind mit den Gartennachbarn abzustimmen.
8. Das Ablagern von Sperrmüll oder anderer Unrat ist in der gesamten Anlage und im Garten verboten. Eventuell anfallendes Material ist schnellstens persönlich zu entsorgen.
Der Vorstand bittet alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde des Vereins,
um Gegenseitige Rücksichtnahme, Verständnis, Sauberkeit und Einhaltung der Gartenordnung, offene und ehrliche Diskussion zu allen Problemen und Fragen und die Einhaltung der mehrheitlich gefassten Beschlüsse.
Schöne und erholsame Stunden im Garten und gute Ernteerfolge wünscht der Vorstand.